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Tera IT Solution GmbH
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Registernummer: HRB 104451
Umsatzsteuer-Nr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE30 47 73 071
Steuernummer
Steuernummer: 014 246 26999
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§1 Allgemeines – Geltungsbereich: Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Ausführung des Auftrages vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 24 AGBG. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Vertragspartner.
§2 Angebot – Angebotsunterlagen: Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vorplanungen und detaillierte Angebote werden ohne Auftragserteilung an uns, entsprechen tatsächlichen Aufwand berechnet, soweit im Einzelfall nicht anders schriftlich vereinbart. Bei diesbezüglichen Unstimmigkeiten wird die HOAI zu Grunde gelegt. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind insbesondere dann an uns unaufgefordert zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird.
§3 Preise – Zahlungsbedingungen: Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird im Regelfall in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Handelt es sich um eine Leistung nach „§13b UstG“, geht die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger über und die MwSt. wird in der Rechnung nicht ausgewiesen. Dies ist bei der Beauftragung im Auftragsschreiben anzugeben. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank per Anno, zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen den Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Gewährleistung: Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seine nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der von uns erbrachten Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl der Mangelbeseitigung verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zur tragen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so sind wir berechtigt nochmals eine Nachbesserung durchzuführen. Ist der Mangel nach der Nachbesserung noch nicht beseitigt, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt eine weitere Nachbesserung anzuordnen oder eine entsprechende Herabsetzung des Auftragspreises zu verlangen. Soweit der Auftragssache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 463, 480 Abs.2 BGB auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzforderung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Mängelfolgeschaden, soweit kein Anspruch aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§5 Haftung: Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur als geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§6 Abnahme: Soweit einer der beiden Vertragsparteien eine Bauabnahme verlangt, ist spätestens von 12 Werktagen der Abnahmetermin durchzuführen. Bei Abwesenheit einer der beiden Vertragsparteien ist das schriftliche Abnahmeprotokoll umgehend der abwesenden Vertragspartei zuzuleiten. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.
§7 Eigentumsvorbehalt: Für unsere Lieferungen behalten wir uns bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Eigentum vor. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere laufenden Saldoforderungen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei teilweiser oder gänzlicher Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers sind Warenrückholung, Demontage, Einstellung weiterer Lieferungen und dgl. sofort ohne gerichtliche Schritte zulässig. In Höhe der tatsächlichen entstandenen Kosten, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wird Schadensersatz geltend gemacht.
§8 Leistungen des Auftraggebers: Einholen der behördlichen Genehmigung, wie Baugenehmigung, Betriebserlaubnis, Nutzungsänderungen usw. Beschaffung der kompletten Baueingabeunterlagen, (Baumappen, Pläne, Statik usw.) soweit diese Leistungen nicht vertraglich durch uns vereinbart ist. Bauseitige Vorbereitungs-, Wartungs- und Nachbehandlungsarbeiten sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen DIN- und VOB-Vorschriften, von anerkannten Fachkräften auf eigene Kosten termin- und fachgerecht auszuführen. Stellung von Strom direkt an der Baustelle. Herstellung einer wetterfesten Zufahrt direkt zu Baustelle für schwerste LKW und Lagerplatz für Bauteile und Baugeräte. Durch unzureichende Zufahrt verursachte Kosten werden an den Auftraggeber weiter berechnet. Sicherung und Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen.
§9 Haftung des Auftraggebers: Für seine Angaben über Baugrundbeschaffung, Grund- und Stauwasseranfall. Für die rechtzeitige, fachgerechte Erfüllung aller bauseitigen Leistungen. Für fahrlässigen, sorglosen Umgang mit unserer Baustelleneinrichtung und angelieferten Materialien.
§10 Gerichtsstand: Sofern der Auftraggeber in Deutschland ansässig ist, ist unser Geschäftssitz auch der Gerichtsstand.
§11 Schlussbestimmung: Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Formulierung zu ersetzen, die dem wirklichen Willen der Parteien bei Vertragsabschluss am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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